Weitere Entscheidung unten: KG, 06.09.1993

Rechtsprechung
   KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93   

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https://dejure.org/1993,4412
KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
KG, Entscheidung vom 19.11.1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
KG, Entscheidung vom 19. November 1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Höhe des Verwalterhonorars in einer Wohnungseigentumsanlage; Auslegung des Begriffs "Verwaltungskosten"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Vereinbarung; Verwalterhonorar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 20 Abs. 2 § 21 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Festlegung des Verwalter-Honorars

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 402
  • MDR 1994, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Ohne nähere Begründung ist das Landgericht allerdings zutreffend von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde ausgegangen, obwohl sich die Rechtsmittelbeschwer des § 45 Abs. 1 WEG allein nach dem Vermögenswerten Interesse der Antragsteller an der Änderung der amtsgerichtlichen Entscheidung und nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens bemißt (BGH, NJW 1992, 3305) und es den Antragstellern bei Vereinbarung eines Verwalter-Honorars von 25,- DM/mtl.
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • AG Gladbeck, 19.05.2006 - 18 II 61/04

    Zur Nichtigkeit von in der Teilunsgerklärung vereinbarten Verwaltergebühren /

    Z w a r hat das Kammergericht (NJW-RR 1994, 402 f.) entschieden, daß eine Vereinbarung d e r Wohnungseigentümer, durch die das Verwalterhonorar der Höhe nach für die Zukunft unabänderbar festgelegt wird, gegen § 20 Abs, 2 W E G verstößt.
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Rechtsprechung
   KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92   

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https://dejure.org/1993,4244
KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92 (https://dejure.org/1993,4244)
KG, Entscheidung vom 06.09.1993 - 24 W 5948/92 (https://dejure.org/1993,4244)
KG, Entscheidung vom 06. September 1993 - 24 W 5948/92 (https://dejure.org/1993,4244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1; WEG § 26 Abs. 1
    Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über Vorstrafen des Verwalters vor dessen Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 4238/88

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Protokoll; Protokollvorschrift; Geltung; Anwendung

    Auszug aus KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92
    Nach der Rechtspr. des Senats (NJW-RR 1989, 842 ) kann allerdings eine im Strafregister getilgte Vorstrafe nicht als Begründung dafür herangezogen werden, daß eine Verwalterwahl gegen Grundsätze ordnungszmäßiger Verwaltung verstoßen habe.
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

    Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = NZM 1999, 283; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
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